Ahnenstamm

Der Ahnenstamm beziehungsweise die Stammlinie ist eine Abstammungsfolge, die nur über Männer (Väter) führt und in der in der Regel der Familienname vererbt wurde. Ein Ahnenstamm in einer Ahnenliste beginnt (außer bei einem männlichen Probanden) immer mit einer Ahnfrau, der der Vater, der Großvater und so weiter folgen. Die Ahnenstämme werden in einer Liste alphabetisch geordnet. Die Angaben zu einer Person werden in folgender Reihenfolge geschrieben: Familienname, Vorname(n) (Rufname unterstreichen), Beruf und Stand, Dienststellung, Titel und ähnliches, Erwerb und Verkauf von Haus und Grundbesitz (möglichst mit genauem Preis und Datum), Steuerleistungen. Dann folgen Geburtsort und -datum sowie Vor- und Zunamen des Partners. Verschiedene Varianten der Schreibweise der Vor- und Familiennamen sind zu belegen, möglichst mit dem Jahr des Auftretens und der Quelle. Zu unterscheiden ist, ob es sich um Geburts- oder Tauftage, Sterbe- oder Begräbnistage, Aufgebot oder Trauung handelt. Auch Stiefahnen sind in der alphabetischen Ordnung der Familiennamen mit allen wichtigen Daten aufzuführen, möglichst auch mit Angabe der Eltern, jedoch ohne Bezifferung. Bei keiner Person sollen Orts- und Zeitangaben fehlen; notfalls müssen sie errechnet oder geschätzt werden. Bei errechneten Daten (beispielsweise das Geburtsjahr aus dem Sterbealter) sollte (err.) hinzugefügt werden. Unentbehrlich ist die Angabe des Glaubensbekenntnisses. Meist genügt es, das in der Ahnenliste überwiegende Bekenntnis an den Anfang zu setzen und Abweichungen bei einzelnen Personen oder Stämmen zu vermerken. Für Frauen, deren Geburtsname unbekannt ist, werden die bekannten Daten im Zusammenhang mit den Daten des Mannes aufgeführt. Uneheliche Verbindungen werden mit o-o gekennzeichnet, ansonsten wie eheliche behandelt, einschließlich der Bezifferung.